Wer sein Eigenheim, oder ein Teil davon, mit Freunden oder Bekannten errichtet und dafür Helfer anstellt, sollte eine Bauhelferversicherung abschließen.
Helfer auf dem Bau sind der Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) zu melden und diese sind beitragspflichtig. Tut man dies nicht, riskiert man ein teures Bußgeld. Mit dem Beitritt in die Berufsgenossenschaft sind die Helfer zwar versichert, der Versicherungsschutz ist allerdings nicht sonderlich umfangreich.
Wo vor schützt die Bauhelferversicherung?
Die Bauhelferversicherung schützt die Bauhelfer bei Unfällen, die gerade bei Laien auf der Baustelle häufiger aufreten. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Betreten der Baustelle und endet mit dem Verlassen. Die Fahrtwege sind in der Regel nicht mit eingeschlossen.
Die Versicherung ist sinnvoll, wenn man mit Hilfe von Freunden oder Bekannten einen Teil des Bauvorhabens in Eigenleistung erbringen möchte.